In den meisten Fällen erfordert der Fenstertausch keine Baugenehmigung. Ein klarer Leitfaden, wann Sie Fenster frei austauschen können, wann die Genehmigung verpflichtend wird und welche Bußgelder Sie nach Gesetz 50/1991 riskieren.
Eine der häufigsten Fragen vor dem Fenstertausch ist, ob man eine Baugenehmigung benötigt. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen erfordert der Austausch bestehender Fenster KEINE Genehmigung. Es gibt jedoch konkrete Situationen, in denen die Genehmigung verpflichtend wird, und Arbeiten ohne sie können Bußgelder zwischen 1.000 und 100.000 Lei nach sich ziehen. Dieser Leitfaden erklärt anhand des rumänischen Gesetzes 50/1991, wann Sie Fenster frei austauschen können und wann Sie eine Genehmigung benötigen.
Die allgemeine Regel: identischer Austausch erfordert keine Genehmigung
Gemäß Artikel 11 des Gesetzes 50/1991 können Reparaturen und der Austausch von Innen- und Außenfenstern ohne Baugenehmigung durchgeführt werden, sofern Form und Abmessungen der Öffnungen und der Fenster erhalten bleiben. Dies gilt auch, wenn sich das Material ändert — zum Beispiel der Austausch alter Holzfenster durch PVC- oder Aluminiumfenster — solange die Wandöffnung und die Abmessungen gleich bleiben.
In der Praxis: Wenn Sie ein altes Fenster entfernen und ein neues mit gleichen Abmessungen in dieselbe Öffnung einbauen, ohne das Mauerwerk zu verändern, ist alles in Ordnung und Sie müssen beim Rathaus nichts beantragen.
> Wichtige Ausnahme: Die Regel gilt nicht für Gebäude, die als historische Denkmäler erklärt wurden oder in geschützten Bereichen liegen. Dort erfordert jeder Eingriff eine Genehmigung und besondere Zustimmungen.
Wann Sie eine Baugenehmigung BENÖTIGEN
Die Genehmigung wird verpflichtend, wenn die Arbeit über einen einfachen identischen Austausch hinausgeht. Die wichtigsten Situationen:
| Situation | Genehmigung erforderlich? |
|---|---|
| Identischer Fensteraustausch, gleiche Öffnung | Nein |
| Änderung der Öffnungsgröße (Vergrößerung/Verkleinerung) | Ja |
| Änderung der Form oder Konfiguration des Fensters | Ja |
| Änderung des Fassadenbildes (Farbe, Aufteilung) | Ja |
| Verglasung eines Balkons oder einer Loggia | Ja |
| Denkmalgeschütztes Gebäude / geschützter Bereich | Ja |
| Hinzufügen eines Balkons oder einer Terrasse | Ja |
Der Grund ist, dass diese Arbeiten entweder die tragende Struktur oder das architektonische Erscheinungsbild des Gebäudes betreffen — zwei Aspekte, die das Gesetz ausdrücklich schützt.
Was „Änderung der Fassade" bedeutet
Viele Menschen erkennen nicht, dass die Änderung der Fensterfarbe oder der Fensteraufteilung eine Fassadenänderung darstellen kann. Wenn Ihr Block weiße Fenster hat und Sie anthrazitfarbene Fenster einbauen, oder wenn Sie ein zweiflügeliges Fenster durch ein dreiflügeliges ersetzen, ändern Sie das Fassadenbild. Im Mehrfamilienhaus betrifft dies auch die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft, die ein einheitliches Erscheinungsbild vorschreiben kann.
Um Probleme zu vermeiden, prüfen Sie vor der Wahl von Farbe oder Konfiguration die Vereinsordnung und beantragen Sie im Zweifelsfall eine Urbanismusbescheinigung beim Rathaus — diese sagt Ihnen genau, was erlaubt ist.
Das Verfahren, falls eine Genehmigung erforderlich ist
Wenn eine Genehmigung verpflichtend ist, sind die allgemeinen Schritte: Einholen der Urbanismusbescheinigung beim Rathaus (innerhalb von 30 Tagen), Erstellung der technischen Dokumentation (DTAC) durch einen Planer, Einholen der durch die Urbanismusbescheinigung erforderlichen Zustimmungen und Einreichung des Antrags. Gemäß der Eilverordnung 31/2025 sind die Behörden verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen für Baugenehmigungen zu antworten, mit Ausnahmen für besondere Zustimmungen (Umwelt, historische Denkmäler).
Die Risiken des Arbeitens ohne Genehmigung
Wenn Sie Arbeiten durchführen, für die eine Genehmigung verpflichtend war, sieht das Gesetz 50/1991 Bußgelder zwischen 1.000 und 100.000 Lei vor. Zusätzlich können die Behörden den Stopp der Arbeiten und die Legalisierung anordnen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden können nicht genehmigte Eingriffe sogar als Straftaten gewertet werden. Beim späteren Verkauf des Hauses kann das Fehlen der Unterlagen die Transaktion beim Notar blockieren.
> Jede Person — nicht nur Nachbarn — kann das Rathaus oder die staatliche Bauaufsicht über nicht genehmigte Arbeiten informieren.
FAQ — Genehmigung Fenstertausch
Brauche ich eine Genehmigung, um die Fenster in meiner Wohnung auszutauschen?
Im Allgemeinen nein, wenn Sie Form und Abmessungen der Öffnungen und Fenster erhalten. Gemäß Gesetz 50/1991 ist der identische Fensteraustausch ohne Genehmigung erlaubt, auch wenn Sie das Material ändern. Ausnahmen sind denkmalgeschützte Gebäude und solche in geschützten Bereichen.
Wann wird eine Baugenehmigung für Fenster verpflichtend?
Wenn Sie die Öffnungsgröße, die Fensterform, das Fassadenbild (Farbe, Aufteilung) ändern, wenn Sie einen Balkon verglasen oder eine Terrasse hinzufügen, oder wenn das Haus ein historisches Denkmal oder in einem geschützten Bereich ist.
Wirkt sich die Änderung der Fensterfarbe auf die Fassade aus?
Ja, die Änderung der Fensterfarbe oder der Fensterkonfiguration kann als Änderung des Fassadenbildes gewertet werden, was eine Genehmigung erfordert. Im Mehrfamilienhaus betrifft es auch die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft zum einheitlichen Erscheinungsbild.
Welches Bußgeld riskiere ich, wenn ich Fenster ohne erforderliche Genehmigung austausche?
Das Gesetz 50/1991 sieht Bußgelder zwischen 1.000 und 100.000 Lei für ohne Genehmigung durchgeführte Arbeiten vor, wenn diese verpflichtend war, plus Stopp der Arbeiten und Legalisierungspflicht.
Muss ich die Eigentümergemeinschaft informieren?
Für den identischen Austausch ist es keine gesetzliche Pflicht, aber empfehlenswert. Für Arbeiten, die die Fassade oder Gemeinschaftsbereiche betreffen, kann die Zustimmung der Gemeinschaft gemäß ihrer Ordnung erforderlich sein.
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